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AutoKontor

Allgemeine Bestellbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 23. Juni 2026

Diese Bedingungen regeln die Bestellung eines Fahrzeugs bei AutoKontor. Sie beschreiben, wer verkauft, was Sie zahlen, wann Ihnen das Fahrzeug übergeben wird und was Sie verlangen können, wenn etwas nicht stimmt. Zwei getrennte Beträge ziehen sich durch dieses Dokument: der Fahrzeugpreis und die Bereitstellungskosten, die unsere Leistung vergüten. Artikel 7 trennt sie genau. Das Dokument besteht aus vierundzwanzig Artikeln in sechs Teilen. Jeder Artikel ist nummeriert, damit er zitiert werden kann.

Der Vertrag

  1. Artikel 1Gegenstand und Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Bestellbedingungen regeln den Verkauf von Fahrzeugen durch die Premium Choice Car GmbH, Betreiberin der Plattform AutoKontor, an Kunden, die als Verbraucher oder als Unternehmer in der Europäischen Union handeln. Sie gelten für jede über autokontor.de aufgegebene Bestellung. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden binden uns nur nach unserer schriftlichen Zustimmung. Ergänzend gelten unser Impressum und unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser Bedingungen sind.

  2. Artikel 2Begriffsbestimmungen

    „Verkäufer“: die Premium Choice Car GmbH, nachfolgend AutoKontor. „Kunde“: die natürliche oder juristische Person, die bestellt. „Fahrzeug“: das in der Bestellung bezeichnete Fahrzeug, identifiziert durch seine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). „Partnerhaus“: das deutsche Autohaus, bei dem AutoKontor das Fahrzeug auswählt. „Bereitstellungskosten“: die pauschale Vergütung von AutoKontor für Suche, Überführung und Formalitäten, geregelt in Artikel 8. „Bestellung“: der nach Artikel 4 zustande gekommene Vertrag.

  3. Artikel 3Der Verkäufer

    Premium Choice Car GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, Sitz: Münchner Str. 18, 85774 Unterföhring, Deutschland.\nEingetragen im Handelsregister unter Amtsgericht München HRB 245137. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE999999999.\nKontakt: contact@autokontor.de — +49 89 2200 4850.\nAutoKontor verkauft das Fahrzeug IM EIGENEN NAMEN. Der Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und AutoKontor zustande; AutoKontor haftet daraus, einschließlich der Gewährleistung nach Artikel 18. Die Fahrzeuge werden bei Partnerhäusern in Deutschland ausgewählt; diese Partnerhäuser sind nicht Partei des mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrags.\nAutoKontor ist mit jedem ihrer Partnerhäuser durch eine Vereinbarung verbunden, die insbesondere die Gewährleistung abdeckt. Diese Rückendeckung erlaubt es ihr, ein Fahrzeug im eigenen Namen zu verkaufen, das sie nicht hält: Sie haben nur einen Ansprechpartner, und AutoKontor verfügt über ihren Rückgriff.

  4. Artikel 4Zustandekommen der Bestellung

    Die Darstellung eines Fahrzeugs auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Der Kunde bestellt, indem er die Bestellung bestätigt, die Fahrzeug, Preis, Bereitstellungskosten und die gewählte Art der Übergabe zusammenfasst. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Diese Bestätigung gibt sämtliche Vertragsbestandteile wieder und gilt als Annahme. Der Kunde erklärt, diese Bedingungen vor Abgabe seiner Bestellung zur Kenntnis genommen zu haben.

Das Fahrzeug

  1. Artikel 5Bezeichnung und Zustand des Fahrzeugs

    Das Fahrzeug wird durch Marke, Modell, Ausführung, Jahr der Erstzulassung, Laufleistung und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) bezeichnet. Gebrauchtfahrzeuge werden in dem bei Bestellung beschriebenen Zustand verkauft. Die auf dem Fahrzeugdatenblatt offengelegten bekannten Mängel sind Teil der vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung: Sie stellen keinen Sachmangel im Sinne von Artikel 18 dar. Abbildungen und genannte Ausstattungsmerkmale sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Bestellung aufgeführt sind. Bei Abweichungen ist die Bestellung maßgeblich.

  2. Artikel 6Verfügbarkeit

    Ein als verfügbar dargestelltes Fahrzeug kann zwischen dem Aufruf der Website und der Bestellung verkauft worden sein. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande und es ist nichts geschuldet. Wird das Fahrzeug nach der Auftragsbestätigung unverfügbar, unterrichtet AutoKontor den Kunden unverzüglich und bietet ihm entweder ein gleichwertiges Fahrzeug oder die Aufhebung der Bestellung an. Im Fall der Aufhebung werden alle gezahlten Beträge einschließlich der Anzahlung binnen vierzehn Tagen vollständig erstattet.

  3. Artikel 7Probefahrten und Besichtigungen

    Eine Probefahrt ist vor jeder Bestellung möglich. Sie findet an einem Partnerstandort in Deutschland statt, nicht beim Autohaus, das das Fahrzeug hält. Das Fahrzeug wird für Sie dorthin gebracht: Es wird beim Autohaus abgeholt, zum Standort überführt sowie vor Ihrem Besuch aufbereitet und gereinigt. Die Besichtigungen erfolgen GEBÜNDELT — mehrere Kunden je Termin, zu im Voraus festgelegten Daten — und die Termine sind begrenzt. Die Pauschale für Besichtigung und Probefahrt beträgt 500 € einschließlich Steuern. Sie ist bei der Reservierung fällig und verfällt nicht, gleich ob eine Bestellung erfolgt oder nicht. Sie umfasst: die Abholung des Fahrzeugs beim Autohaus und dessen Überführung, seine Aufbereitung, die versicherte Probefahrt, den Empfang und die Begleitung in Ihrer Sprache sowie die Rückführung des Fahrzeugs zum Autohaus, falls Sie nicht kaufen. Sie umfasst nicht Ihre eigene Anreise zum Standort; diese trägt Sie selbst. Die Bestellformalitäten können vor Ort am selben Tag erledigt werden. Eine vor dem festgelegten Termin beantragte Verlegung ist im Rahmen der verfügbaren Termine möglich; bei Nichterscheinen verfällt die Pauschale nicht.

Preis und Zahlung

  1. Artikel 8Fahrzeugpreis und Bereitstellungskosten

    Es sind zwei getrennte Beträge geschuldet, die die Bestellung ausweist: 1. der FAHRZEUGPREIS, angegeben einschließlich Steuern nach der für das Fahrzeug geltenden Besteuerungsart; 2. die BEREITSTELLUNGSKOSTEN, die Suche, Überführung und behördliche Formalitäten vergüten. Die Bereitstellungskosten sind PAUSCHAL: 800 € bei einem Fahrzeugpreis bis einschließlich 10 000 €, darüber 1 200 €. Diese Pauschale ist ein GESAMTBETRAG und kein Zuschlag: Die Ihnen gezeigte Aufstellung schlüsselt sie auf, sie kommt nicht hinzu. Die Pauschale wird bei Bestellung festgelegt und ändert sich weder mit der Entfernung noch mit den tatsächlichen Überführungskosten, die wir tragen. Innerhalb der Europäischen Union fallen keine Zölle an.

  2. Artikel 9Anzahlung für Fahrzeugsuche und Beratung

    Bei Bestellung ist eine Anzahlung von 135 € fällig. Sie vergütet die zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Fahrzeugsuche und Beratung. Diese Anzahlung ist in der Pauschale nach Artikel 8 ENTHALTEN und wird auf den Restbetrag angerechnet. Sie kommt nicht hinzu. Bei Ausübung des Widerrufsrechts nach Artikel 17 oder bei einer von AutoKontor zu vertretenden Aufhebung wird diese Anzahlung erstattet.

  3. Artikel 10Zahlungsbedingungen

    Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Barzahlung ist ausgeschlossen. Bei einer Bestellung vereinnahmen zwei Beteiligte: das Autohaus, das das Fahrzeug hält, und AutoKontor für seine Bereitstellungsleistung. Die Bestellung weist beide Konten und den jeweils darauf entfallenden Betrag aus. Sie wählen die Ihnen genehme Form: entweder EINE EINZIGE ÜBERWEISUNG an das Autohaus, das den Leistungsanteil an AutoKontor intern weiterleitet, oder ZWEI GETRENNTE ÜBERWEISUNGEN, eine an das Autohaus und eine an AutoKontor. Der geschuldete Gesamtbetrag ist in beiden Fällen derselbe. Das zu begünstigende Konto wird von AutoKontor in der Bestellung BENANNT. Eine Überweisung auf ein so benanntes Konto befreit Sie in Höhe des überwiesenen Betrags von Ihrer Zahlungspflicht gegenüber AutoKontor, unabhängig von den Beziehungen zwischen AutoKontor und dem Kontoinhaber. Ihr Vertrag besteht weiterhin mit AutoKontor, die allein für Lieferung und Gewährleistung einsteht. Die Anzahlung ist bei Bestellung fällig. Der Restbetrag ist vor der Bereitstellung des Fahrzeugs nach dem in der Bestellung ausgewiesenen Zahlungsplan fällig. Die Vorgangsreferenz ist bei jeder Überweisung anzugeben. Skonto bei Vorauszahlung wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen nach deutschem Recht an. AutoKontor verlangt niemals eine Überweisung auf ein Konto, das anders als über die Bestellung oder über eine E-Mail von einer @autokontor.de-Adresse mitgeteilt wurde. Rufen Sie im Zweifel an, bevor Sie überweisen.

  4. Artikel 11Eigentumsvorbehalt

    Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der Bereitstellungskosten Eigentum von AutoKontor. Dieser Eigentumsvorbehalt steht dem Gefahrübergang nach Artikel 15 nicht entgegen. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde das Fahrzeug weder veräußern noch verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

Bereitstellung

  1. Artikel 12Fristen

    Die Frist für die Bereitstellung ist in der Bestellung angegeben. Sie beginnt mit dem Eingang der Anzahlung. Die Frist ist unverbindlich, soweit sie von Dritten abhängt — Partnerhaus, Spediteur, Zulassungsbehörde. AutoKontor unterrichtet den Kunden über jede Überschreitung, sobald sie bekannt wird. Bei einer vom Kunden nicht zu vertretenden Überschreitung von mehr als dreißig Tagen kann dieser die Bestellung aufheben und die vollständige Erstattung der gezahlten Beträge binnen vierzehn Tagen verlangen.

  2. Artikel 13Lieferung

    Hat der Kunde die Lieferung gewählt, überführt AutoKontor das Fahrzeug an die in der Bestellung vereinbarte Anschrift innerhalb der Europäischen Union. Der Kunde oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person muss bei der Übergabe anwesend sein. Er prüft den Zustand des Fahrzeugs und unterzeichnet das Übergabeprotokoll. Vorbehalte sind in das Übergabeprotokoll aufzunehmen. Das Fehlen von Vorbehalten lässt die Rechte aus Artikel 18 unberührt, erschwert jedoch den Nachweis eines während des Transports entstandenen Schadens.

  3. Artikel 14Selbstabholung

    Hat der Kunde die Abholung gewählt, übernimmt er das Fahrzeug zum vereinbarten Termin beim Partnerhaus oder an unserem Logistikzentrum.\nDie Pauschale nach Artikel 8 bleibt geschuldet: Sie vergütet die Formalitäten, die dieselben sind. Sie umfasst dann weder Transport noch Zulassung.\nDer Kunde weist sich mit einem Ausweisdokument und der Auftragsbestätigung aus.

  4. Artikel 15Gefahrübergang

    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung des Fahrzeugs geht mit der tatsächlichen Übergabe an den Kunden oder an die von ihm bevollmächtigte Person über. Dieser Übergang ist vom Eigentumsvorbehalt nach Artikel 11 unabhängig: Der Kunde kann die Gefahr für ein Fahrzeug tragen, dessen Eigentümer er noch nicht ist. Bis zur Übergabe ist das Fahrzeug während des Transports durch uns versichert.

  5. Artikel 16Zulassung und Unterlagen

    AutoKontor übergibt dem Kunden sämtliche für die Zulassung erforderlichen Unterlagen: gegebenenfalls die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, den Fahrzeugbrief des Herkunftslands, die Kaufrechnung und das Übergabeprotokoll. Hat der Kunde die Lieferung gewählt, übernimmt AutoKontor die Zulassungsformalitäten im Bestimmungsland. Die den Behörden geschuldeten Zulassungssteuern und -gebühren trägt der Kunde; sie werden ihm in exakter Höhe weiterberechnet. AutoKontor haftet nicht für behördliche Bearbeitungszeiten.

Ihre Rechte

  1. Artikel 17Widerrufsrecht

    Der Kunde als Verbraucher hat das Recht, binnen VIERZEHN TAGEN ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter das Fahrzeug in Besitz genommen hat. Zur Ausübung richtet der Kunde eine eindeutige Erklärung an contact@autokontor.de oder an die in Artikel 3 genannte Anschrift. Die rechtzeitige Absendung genügt. Die Kosten der Rücksendung des Fahrzeugs trägt der Kunde. Da ein Fahrzeug nicht per Post zurückgesandt werden kann, werden diese Kosten je nach Entfernung auf 400 € bis 1 200 € geschätzt. Der Kunde haftet für einen Wertverlust des Fahrzeugs, der auf einen über die Prüfung von Beschaffenheit und Eigenschaften hinausgehenden Gebrauch zurückzuführen ist. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fahrzeugen, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Im Fall des Widerrufs erstatten wir alle erhaltenen Zahlungen spätestens vierzehn Tage nach Rücknahme des Fahrzeugs.

  2. Artikel 18Gesetzliche Gewährleistung

    AutoKontor haftet für Sachmängel des Fahrzeugs, die bei Übergabe vorliegen, nach den Bestimmungen des deutschen Rechts. Die Gewährleistung besteht ZWEI JAHRE ab Übergabe. Bei einem Gebrauchtfahrzeug kann diese Frist durch ausdrückliche und gesonderte, in der Bestellung festgehaltene Vereinbarung auf ein Jahr verkürzt werden; fehlt eine solche Vereinbarung, gilt die Frist von zwei Jahren. Keine Sachmängel sind: normaler Verschleiß, die bei Bestellung nach Artikel 5 offengelegten bekannten Mängel sowie Schäden aus mangelnder Wartung oder nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch. Der Kunde kann Nacherfüllung verlangen. Ist diese unmöglich oder unverhältnismäßig, kann er den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

  3. Artikel 19Herstellergarantie

    Besteht für das Fahrzeug noch die Garantie des Herstellers, wird diese nach dessen eigenen Bedingungen im Herstellernetz in der gesamten Europäischen Union geltend gemacht. Diese Herstellergarantie tritt zur gesetzlichen Gewährleistung nach Artikel 18 hinzu; sie ersetzt sie nicht und schränkt sie in keiner Weise ein. Verbleibende Dauer und Umfang sind auf dem Fahrzeugdatenblatt angegeben, soweit sie uns bekannt sind. Sie müssen sich niemals an das ursprüngliche Autohaus wenden. Die Gewährleistung schuldet Ihnen AutoKontor, die sie anschließend bei ihrem Partner aufgrund der zwischen ihnen bestehenden Vereinbarung geltend macht.

  4. Artikel 20Reklamationen und Kundenservice

    Reklamationen richten Sie an contact@autokontor.de, schriftlich an die Premium Choice Car GmbH, Münchner Str. 18, 85774 Unterföhring, Deutschland, oder telefonisch an +49 89 2200 4850.\nWir bestätigen den Eingang jeder Reklamation binnen fünf Werktagen und antworten inhaltlich binnen dreißig Tagen.\nBitte geben Sie Ihre Bestellnummer und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) an: Damit ist der Vorgang sofort auffindbar.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Artikel 21Höhere Gewalt

    Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, wenn diese auf einem Ereignis beruht, das außerhalb ihres Einflussbereichs liegt, das sie nicht vernünftigerweise vorhersehen und dessen Folgen sie nicht abwenden konnte. Die verhinderte Partei unterrichtet die andere unverzüglich. Die Erfüllung der Pflichten ruht für die Dauer der Verhinderung. Dauert die Verhinderung länger als sechzig Tage an, kann jede Partei die Bestellung entschädigungslos aufheben; gezahlte Beträge werden erstattet.

  2. Artikel 22Personenbezogene Daten

    Verantwortlicher ist die Premium Choice Car GmbH unter der in Artikel 3 genannten Anschrift. Die bei der Bestellung erhobenen Daten werden zur Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer gesetzlichen und steuerlichen Pflichten sowie zur Kundenbetreuung verarbeitet. Sie werden nur an die zur Durchführung erforderlichen Dritten übermittelt — Spediteur, Zulassungsbehörde, gegebenenfalls Finanzierungsinstitut. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung.

  3. Artikel 23Anwendbares Recht, Streitbeilegung und Gerichtsstand

    Diese Bedingungen unterliegen DEUTSCHEM RECHT. Ist der Kunde Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat, bleiben die zwingenden Schutzvorschriften seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts unberührt.\nAutoKontor ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.\nJede Reklamation ist zunächst nach Artikel 20 an uns zu richten; wir bemühen uns um eine einvernehmliche Lösung.\nKommt keine Einigung zustande, ist Gerichtsstand MÜNCHEN, sofern der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

  4. Artikel 24Änderung der Bedingungen

    AutoKontor kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Für eine Bestellung gilt die am Tag ihrer Bestätigung geltende Fassung; sie wird der Auftragsbestätigung beigefügt und von uns aufbewahrt. Spätere Änderungen sind dem Kunden für eine bereits bestätigte Bestellung nicht entgegenzuhalten.