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AutoKontor

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 23. Juni 2026

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der AutoKontor-Plattform und den den Käufern angebotenen Support. Sie können aktualisiert werden; Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage gültige Fassung. Diese Bedingungen regeln die NUTZUNG der Website. Sobald eine Bestellung aufgegeben wird, gelten die Allgemeinen Bestellbedingungen; sie haben bei Abweichungen VORRANG vor dem vorliegenden Dokument.

  1. Gegenstand und Rolle von AutoKontor

    Die Premium Choice Car GmbH betreibt AutoKontor und verkauft die auf dieser Website dargestellten Fahrzeuge als gewerbliche Verkäuferin: Der Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen Käufer und Premium Choice Car GmbH zustande. Die Fahrzeuge werden bei Partnerhändlern in Deutschland ausgewählt; die Zahlung des Fahrzeugpreises kann auf Anweisung von AutoKontor unmittelbar an den benannten Händler erfolgen, ohne dass sich dadurch die Person der Verkäuferin oder die von ihr geschuldeten Gewährleistungen ändern. Die Finanzierung wird, sofern gewünscht, von zugelassenen Drittkreditinstituten angeboten, die Versicherung von Drittversicherern: AutoKontor ist weder Kreditgeberin noch Versichererin, und jede dieser Leistungen liegt in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters.

  2. Begleitung

    Unser Team führt den Vorgang von Anfang bis Ende: Fahrzeugauswahl, Organisation von Besichtigung und Probefahrt im Logistikzentrum, Zusammenstellung des Finanzierungsantrags, Transport, Formalitäten und Begleitung bis zur endgültigen Zulassung in Ihrem Land. Diese Begleitung ist durch die Bereitstellungspauschale abgedeckt, deren Betrag Ihnen vor jeder Verpflichtung mitgeteilt wird.

  3. Preise

    Die angezeigten Preise verstehen sich inklusive aller Steuern, in der gewählten Währung. Fahrzeugpreis und Bereitstellungspauschale sind zwei getrennte Beträge, die beide vor jeder Verpflichtung im Angebot ausgewiesen werden. Optionale Leistungen werden gesondert beziffert. Währungsumrechnungen sind unverbindlich; maßgeblich ist allein der Betrag in Euro.

  4. Vergütung von AutoKontor

    AutoKontor wird durch eine Bereitstellungspauschale vergütet, deren Höhe vom Fahrzeugpreis abhängt und Ihnen mitgeteilt wird, bevor Sie das Fahrzeug wählen. Diese Pauschale ist ein Gesamtbetrag und kein im Verlauf hinzukommender Aufschlag: Sie deckt Transport, Formalitäten und die Begleitung des Vorgangs bis zur endgültigen Zulassung. Hinzu kommen gegebenenfalls und auf gesondertes Angebot die Organisation Ihrer Reise, wenn Sie das Fahrzeug selbst abholen, sowie die von Ihnen gewünschten optionalen Leistungen. Weitere Beträge erhebt AutoKontor nicht.

  5. Reservierung und Verfügbarkeit

    Die Fahrzeugverfügbarkeit wird regelmäßig aktualisiert, kann jedoch nicht in Echtzeit garantiert werden: Ein Fahrzeug kann zwischenzeitlich reserviert oder verkauft werden. Eine Reservierung wird mit der schriftlichen Bestätigung durch AutoKontor verbindlich.

  6. Garantien

    Für die Fahrzeuge gilt die gesetzliche Gewährleistung des gewerblichen Verkäufers sowie gegebenenfalls die Herstellergarantie oder eine abgeschlossene Zusatzgarantie. Da AutoKontor Verkäuferin ist, schuldet AutoKontor diese Gewährleistung. Die genauen Bedingungen, die Dauer und die Ausschlüsse werden dem Käufer vor Vertragsschluss ausgehändigt.

  7. Verantwortung

    AutoKontor setzt alle Mittel ein, um die Qualität des Dienstes und die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen zu gewährleisten, ohne die völlige Fehlerfreiheit oder ständige Verfügbarkeit der Website garantieren zu können. Die Verantwortung für Zustand und Vertragsmäßigkeit des verkauften Fahrzeugs liegt bei AutoKontor, nach Maßgabe des anwendbaren Rechts.

  8. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Im Streitfall wird vorrangig eine einvernehmliche Lösung angestrebt; die Reklamation ist nach Maßgabe von Artikel 20 der Allgemeinen Bestellbedingungen an uns zu richten.\nDiese Bedingungen unterliegen DEUTSCHEM RECHT. Ist der Kunde Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, bleibt ihm der Schutz der zwingenden Vorschriften seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats erhalten.\nKommt keine einvernehmliche Lösung zustande, ist Gerichtsstand MÜNCHEN, sofern der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln: Er kann an seinem Wohnsitz klagen.\nAutoKontor ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  9. Finanzierung und Versicherung

    AutoKontor ist weder ein Kreditinstitut, noch ein zugelassener Bankgeschäftsvermittler, noch ein Versicherungsvermittler. Der Finanzierungssimulator liefert indikative Schätzungen ohne vertraglichen Wert. Finanzierungen und ggf. Versicherungen werden ausschließlich von Partnerorganisationen und Versicherern, vorbehaltlich deren Akzeptanz und zu deren eigenen Konditionen angeboten. Ein Kredit ist bindend und muss zurückgezahlt werden.