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Wir wählen das Fahrzeug bei unseren Partnerhäusern aus und organisieren Überführung und Formalitäten. Dieser Rechner beziffert die Bereitstellungskosten; der Fahrzeugpreis steht gesondert.
Sie wählen ein Angebot aus dem Katalog, oder wir suchen das Fahrzeug bei unseren Partnerhäusern.
Wir beziffern die Dienstleistung. Die Pauschale steht fest, bevor Sie sich binden.
Sie unterzeichnen die Bestellung und zahlen die Anzahlung für Fahrzeugsuche und Beratung, die von der Pauschale abgezogen wird.
Das Fahrzeug wird vom Autohaus zum vereinbarten Ort transportiert.
Sie erhalten das Fahrzeug und seine Papiere, auf Wunsch bereits zugelassen.
Stellen Sie den Fahrzeugwert ein oder gehen Sie von einem Angebot aus dem Katalog aus. Berechnet werden die Bereitstellungskosten — der Fahrzeugpreis erscheint nachrichtlich.
Die Auswahl eines Angebots übernimmt dessen Preis in die Schätzung.
Über 10.000 € steigt die Pauschale von 800 € auf 1.200 €.
Wir überführen das Fahrzeug zum vereinbarten Ort und übernehmen die Zulassung.
AutoKontor Premium beliefert die Europäische Union. Innerhalb des Binnenmarkts fallen keine Zölle an.
Fahrzeugpreis, nachrichtlich. Dieser Rechner beziffert ausschließlich die Bereitstellungskosten.
Bereitstellungskosten
Innerhalb der Union null: Der Binnenmarkt kennt keine Zölle zwischen Mitgliedstaaten.
Dieser Betrag ist eine Pauschale, keine Summe: Die Zeilen darüber schlüsseln ihn auf. Er ändert sich nicht mit der Entfernung.
Diese Schätzung bestätigen lassen
Legen Sie ein Konto an, um Ihre Schätzungen wiederzufinden, oder schreiben Sie uns direkt.
Unverbindliche Schätzung auf Grundlage der geltenden Tarife. Verbindlich ist allein das persönliche Angebot.
Die europäischen Regeln für Ihren Kauf, auf dem Portal der Union.
Die Bereitstellungskosten: Fahrzeugsuche und Beratung, Transport, Formalitäten und Zulassung. Der Fahrzeugpreis gehört zum Kaufvertrag und ist darin nicht enthalten.
Nein. Sie wird bei Bestellung nach dem Fahrzeugwert festgelegt und ändert sich danach nicht. Kostet die Überführung mehr als vorgesehen, tragen wir die Differenz.
Nein, solange das Fahrzeug innerhalb der Europäischen Union bewegt wird: Der Binnenmarkt kennt keine Zölle zwischen Mitgliedstaaten.
Das hängt vom Fahrzeug ab. Ein Gebrauchtwagen wird in der Regel einschließlich Steuern berechnet. Ein steuerlich neues Fahrzeug — unter sechs Monaten oder unter 6 000 km — wird in Ihrem Wohnsitzland besteuert, unabhängig vom Kaufland.
Ja. Die Pauschale vergütet die Formalitäten, die dieselben bleiben; Transport und Zulassung entfallen dann.
Das hängt vom homologierten CO₂-Ausstoß des konkreten Fahrzeugs ab. Auf der Halbinsel und den Balearen: 0 % bis 120 g/km, 4,75 % von 121 bis 159, 9,75 % von 160 bis 199 und 14,75 % ab 200 (Gesetz 38/1992, Artikel 70; Sätze geprüft am 3. September 2026). Sieben autonome Gemeinschaften erhöhen diese Sätze. Ihre Stufe können Sie auf jeder Modellseite berechnen, und wir bestätigen sie Ihnen am ausgewählten Wagen vor jeder Verbindlichkeit.
Nicht auf das, was Sie zahlen, sondern auf den von der Verwaltung angesetzten Marktwert: die Durchschnittspreistabellen der geltenden Ministerialverordnung, abzüglich des Restanteils der indirekten Steuern. Das sollte man vor der Unterschrift wissen, denn dieser Wert kann über dem Kaufpreis in Deutschland liegen. Deshalb nennen wir auf unseren Seiten keinen Eurobetrag: wir geben die Stufe an und den genauen Betrag zum ausgewählten Fahrzeug.
Dort liegen alle Stufen der Steuer bei 0 %: Sie zahlen keine Zulassungssteuer, unabhängig vom Ausstoß des Fahrzeugs (Sätze geprüft am 3. September 2026 auf der Website der spanischen Steuerbehörde). Die übrigen Überführungskosten bleiben bestehen, und der Versand auf die Inseln wird gesondert berechnet.
Ihre Schätzung geht mit der Nachricht mit — ergänzen Sie sie, wenn nötig. Wir antworten mit einem persönlichen Angebot.